Kurzinfo:
Der Bildungsscheck kann sowohl von Beschäftigten als auch von Firmen mit bis zu 250 Mitarbeiter in Anspruch genommen werden, wenn Sie im laufenden und im vorhergehenden Jahr an keinerlei betrieblich veranlassten Weiterbildung teilgenommen haben. Wer sich auf eigene Initiative im vergangenen Jahr weitergebildet hat, kann selbstverständlich weiterhin an diesem Programm teilnehmen und auch mehrere Bildungsschecks bis zu dem genannten Maximalbetrag einlösen.
Das Land NRW übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die eine Hälfte Ihrer Weiterbildungskosten (bis max. €750 je Bildungsscheck), die andere Hälfte tragen Sie.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Thema: Bildungsscheck des Landes NRW.
Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gern.
Tel: 0212-2242522
Fax: 0212-2242680
email: info@advanx.de
advanx
Hauptstr. 88
42651 Solingen
Bildungsscheck
Flyer zum Download
Beratungsstellen im Bergischen Städtedreieck (pdf)